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Allgemeines zum Mietrecht
Das Mietrecht weist auf Grund seines umfangreichen Charakters ein sehr hohes Konfliktpotenzial auf. Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermieter sind längst keine Ausnahme mehr. Hierbei weisen rechtliche Probleme im Mietrecht besonders für Mieter eine erhebliche Bedeutung auf.
Wenn beide Vertragsparteien über ihre jeweiligen Rechte und Pflichten Bescheid wissen, können Konflikte zwischen Mietern und Vermietern auch ohne eine langwierige Inanspruchnahme des Gerichtes gelöst werden. In der Realität ist dies jedoch nur sehr selten der Fall.
Wir unterstützen Sie kompetent bei Fragen im Mietrecht. Im Mittelpunkt steht hierbei eine schnelle und individuelle Beratung und Vertretung Ihrer Person. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Mietvertrag
Der Mietvertrag stellt die Basis für die gesamte zukünftige rechtliche Beziehung zwischen dem Mieter und Vermieter dar. Aus diesem Grund ist bei der Erstellung und der Ausgestaltung des Mietvertrages größte Sorgfalt geboten. Ist eine bestimmte Regelung hier nicht ausreichend und verständlich geregelt, ist zukünftiger Ärger vorprogrammiert. In den meisten Fällen verwenden Vermieter einen so genannten Formularmietvertrag. Die in diesem Vertrag enthaltenen Klauseln unterliegen einer strikten Wirksamkeitskontrolle. Häufig sind die hier enthaltenen Vereinbarungen, beispielsweise über ein Rauchverbot oder Schönheitsreparaturen, als unwirksam zu betrachten.
Eine Hilfestellung bei der Erstellung von Mietverträgen macht aus diesem Grund durchaus Sinn. Als kompetenter Anwalt für Mietrecht stehen wir Ihnen zur Seite, um mit Ihnen gemeinsam den Mietvertrag so zu gestalten, dass dieser auch einer strengen Wirksamkeitskontrollen stand halten kann.
Doch auch als Mieter sollten Sie Ihren Mietvertrag hinsichtlich seiner Wirksamkeit gründlich überprüfen lassen. Oft sind einschränkende Klauseln in der Realität tatsächlich unwirksam und können aus diesem Grund angefechtet werden.
Kündigung des Mietvertrages
Fast jeder wird in seinem Leben mit der folgenden Situation konfrontiert: Ein Mietverhältnis muss gekündigt werden. Viele Mieter sind sich jedoch nicht über die Tatsache bewusst, dass auch hierbei Dinge beachtet werden müssen. Häufig werden zwingend einzuhaltende Fristen nicht beachtet oder der Zugang der Kündigung bei dem Vermieter wird durch Mieter nicht sichergestellt.
Sollte die Kündigung Ihres Mietvertrages nicht zu dem gewünschten Zeitpunkt wirksam werden, ist dies nicht selten mit finanziellen Konsequenzen für den Mieter verbunden. Doch diese finanzielle Belastung ist durchaus vermeidbar.
Als erfahrene Kanzlei unterstützen wir Sie kompetent und zeigen Ihnen nicht nur auf, wann eine Kündigung auf Grund eines Kündigungsverzichts ausgeschlossen ist, sondern helfen Ihnen auch bei der Einhaltung von wichtigen Fristen und sorgen dafür, dass der Zugang der Kündigung sichergestellt wird.
Auch bei der immer wieder auftretenden Problematik einer Kündigung im Falle einer Mehrheit von Mietern stehen wir Ihnen gerne zur Seite und zeigen Ihnen die Umstände auf, unter welchen Umständen eine außerordentliche, fristlose Kündigung trotzdem in Betracht kommen. Es ist an dieser Stelle wichtig zu betonen, dass es neben den fristlosen Kündigungen auch ordentlich gekündigt werden kann.
Warten Sie also nicht länger. Profitieren Sie durch die professionelle und individuelle Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt und vermeiden Sie so höhere finanzielle Aufwendungen.
Schönheitsreperaturen
Schönheitsreparaturen führen immer häufiger zu mietrechtlichen Diskussionen. Immer wieder kommen Gerichtsverfahren zustande, in welchen Schönheitsreparaturen den Gegenstand der Auseinandersetzung darstellen. Um diese zu vermeiden oder zumindest seltener werden zu lassen, hat der Bundesgerichtshof den Mieterschutz erheblich gestärkt und das Wirksamwerden von Schönheitsreparaturklauseln nur noch unter Einhaltung von sehr strengen Kriterien ermöglicht.
Trotzdem befinden sich alte, heute ungültige Klauseln noch in aktuellen Mietverträgen, weshalb Mieter sich in der Regel nicht über Ihre Rechte bewusst sind und hohe Kosten für Schönheitsreparaturen in Kauf nehmen. Diese, oft nicht geringen Kosten, können Sie aus diesem Grund vermeiden.
Durch einen Besuch in unserer Kanzlei gehen Sie auf Nummer sicher. Hier prüfen wir Ihren Mietvertrag sehr genau und stellen für Sie fest, ob die darin enthaltenen Klauseln als wirksam zu betrachten sind. Sollte dies nicht der Fall sein, setzen wir Ihren Vermieter gerne über diese Tatsache in Kenntnis und stehen Ihnen auch bei aufkommenden Streitigkeiten diesbezüglich hilfreich zur Seite.
Mietkaution
Die Mietkaution stellt für Vermieter ein wichtiges Mittel dar, um Forderungen, die aus dem Mietverhältnis entstehen, abzusichern. Für Mieter hingegen ist die Mietkaution nicht in seltenen Fällen eine erhebliche finanzielle Belastung. Aus diesem Grund führt das Thema der Mietkaution häufig zu Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern.
Schon innerhalb des Mietverhältnisses spielt die Mietkaution häufig eine wichtige Rolle. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Mieter seiner Verpflichtung der Mietzahlung nicht nachkommt. Ein Großteil der Auseinandersetzungen entsteht jedoch erst nach Beendigung des Mietverhältnisses, wenn der Mieter seine gezahlte Kaution zurückverlangt und ausgezahlt bekommen möchte.
Der Grund für die an dieser Stelle auftretenden Schwierigkeiten: In der Realität behalten Vermieter die Kaution häufig länger ein, als der Mieter es sich vorgestellt hat. Des Weiteren führt häufig auch die Art und Weise der Rückzahlung zu Problemen zwischen Mietern und Vermietern.
Fristen für die Auszahlung der Kaution
Da die Kaution für den Vermieter ausschließlich eine Sicherheitsleistung darstellt, ist der Vermieter nach Entfall dieses Sicherungszwecks dazu verpflichtet, Ihnen diese wieder zurückzuzahlen. Viele Mieter sind der Meinung, dass dieser Fall eintritt, wenn das Mietverhältnis beendet wird. Dies ist jedoch keinesfalls immer der Fall. Auch noch nach der Beendigung des Mietverhältnisses, kann der Vermieter Anspruch auf eine Vielzahl offener Forderungen haben.
Hierbei kann es sich zum einen um Forderungen handeln, die bereits während des laufenden Mietverhältnisses zu Stande gekommen sind. Zum anderen kann es auch die Deckung von Kosten betreffen, die für den Vermieter angefallen sind, um durch den Mieter verursachte Schäden zu beseitigen.
Des Weiteren entstehen häufig auch nach der Beendigung des Mietverhältnisses noch Ansprüche für den Vermieter. Solche Ansprüche entstehen regelmäßig durch Erstellung der Betriebskostennachzahlung. Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, diese unmittelbar nach Beendigung des Mietverhältnisses zu erstellen. Aus diesem Grund kann zwischen der Beendigung des Mietverhältnisses und der Fälligkeit spezifischer Nachforderungen eine gewisse Zeitspanne liegen.
Da dem Vermieter auch nach Beendigung des Mietverhältnisses noch gewisse Ansprüche zustehen können, steht diesem eine gewisse Frist zu, in welcher er prüfen kann, ob noch offene Forderungen vorhanden sind, die durch die Kaution abgeglichen werden können. Innerhalb dieser Frist hat der Mieter keine Möglichkeit, die Frist zurückzuverlangen. Wie lange diese Frist anzusetzen ist, ist nicht gesetzlich geregelt. Stattdessen hängt die Dauer der beschriebenen Frist immer von dem Einzelfall ab. Dennoch gibt es auch hier einige Grundsätze, von denen Sie ausgehen können:
- Der Vermieter ist spätestens zu einer Rückzahlung verpflichtet, wenn feststeht, dass keine Ansprüche mehr aus dem Mietverhältnis bestehen.
- Ansprüche sind nicht mehr durchsetzbar, wenn diese verjährt sind.
Gerade das Thema der Mietkaution ist durch einige Sonderregelungen und zu beachtende Fristen in seiner Komplexität nicht zu unterschätzen. Um sicher zu gehen, dass Ihre Interessen gewahrt werden und Sie keine Kosten für Dinge tragen, die nicht gerechtfertigt sind, ist es aus diesem Grund ratsam professionellen Rechtsschutz hinzuzuziehen. Wir stehen Ihnen an dieser Stelle hilfreich und seriös zur Seite und sichern die Berücksichtigung Ihrer Interessen. Gerne überprüfen wir auch Ihre Kautionsabrechnung auf seine Richtigkeit. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Eigenbedarfskündigung
Viele Mieter verfolgt die Sorge, dass ihr Vermieter das Mietverhältnis auf Grund einer Eigenbedarfskündigung beendet. Diese Möglichkeit besteht für den Vermieter dann, wenn er die vermieteten Räume für sich oder Familien- sowie Haushaltsangehörigen benötigt. Doch nicht jedes Interesse des Vermieters rechtfertigt auch eine Kündigung. Über die genauen Regelungen sind sich häufig Mieter aber auch Vermieter nicht wirklich bewusst.
Wir klären sowohl Vermieter als auch Mieter zu den gängigen Fristen und Regeln auf und unterstützt Sie in Ihrem spezifischen und individuellen Fall. Dabei steht Ihr individueller Fall und Ihr persönliches Schicksal stets im Vordergrund.
Mietminderung
Auch Mietminderungen werden immer häufiger Bestandteil von Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Zeigen sich Mängel in der Mietsachen, sind Mieter häufig nicht länger bereit, den vollen Mietpreis länger zu tragen. Eine Einstellung der Mietzahlung stellt jedoch nicht nur für den Vermieter ein finanzielles Problem dar. Auch Mieter gehen durch diese drastische Maßnahme ein enormes Risiko ein, denn nicht immer liegen die tatsächlichen Voraussetzungen für eine Mietminderung tatsächlich vor.
So kann der Mieter eine Mietminderung nur dann durchsetzen, wenn die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache durch den Mangel vermindert oder sogar verhindert wird. Im letzteren Fall ist der Mieter von der Mietzahlung sogar vollständig befreit. Dennoch sollten Sie nicht auf Verdacht die Miete unabgesprochen kürzen. Früher oder später werden Sie Ihrem Vermieter erklären müssen, warum Sie Ihre Zahlungen gekürzt oder sogar vollständig eingestellt haben. An dieser stelle spielt eine richtige und rechtlich abgesicherte Argumentation eine entscheidende Rolle. Nicht nur aus diesem Grund sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, bevor Sie eine Mietminderung umsetzen.
In unserer Kanzlei werden Sie eingehend beraten, um sicher zu stellen, dass Sie durch die Umsetzung Ihrer Mietminderung nicht mit negativen Konsequenzen zu rechnen haben. Gerne klären wir auch Streitigkeiten zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter, um sicher zu stellen, dass der entsprechende Schaden schnellst möglichst behoben wird.
Mieterhöhung
Nicht selten werden Mieter durch die ärgerliche Nachricht Ihres Vermieters getroffen, der eine Mieterhöhung durchsetzen möchte. Dabei kann eine Mieterhöhung zu einer erheblichen finanziellen Belastung auf Seiten des Vermieters werden, die dieser ggf. nicht tragen kann. Aus diesem Grund sind viele Mieter nicht bereit, die angekündigte Mieterhöhung zu akzeptieren und zu tragen. Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, welche die Miete betreffen, sind aus diesem Grund keine Seltenheit.
In unserer Kanzlei prüfen wir für Sie, ob die Mieterhöhung rechtlich konform und gerechtfertigt ist. Darüber hinaus beraten wir auch Vermieter, die eine Mieterhöhung durchsetzen möchten und prüfen, ob die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden und die Mieterhöhung aus diesem Grund gerechtfertigt ist.
Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne.

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